Europa-Wahlen. Quelle: EUROPE-DIRECT-Informationszentrum

Europawahl 2024

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt. Für diese Wahl wurde erstmals die Wahlberechtigung auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundeswahlleitung und auf den Seiten der Landeswahlleitung

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Für die Europawahl am 9. Juni 2024 sucht die Stadt Augsburg noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Interessierte können sich über diese Formular anmelden:

Wahlhelferin/Wahlfhelfer; Anmeldung

Allgemeine Informationen

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Unionsbürger und Unionsbürgerinnen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Augsburg am Stichtag (28. April 2024) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Europawahl in das Wählerverzeichnis der Stadt Augsburg eingetragen.

Für wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Augsburg wählen wollen und zur Europawahl 2019 noch nicht in einem Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen waren, ist zu beachten, dass sie einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis der Stadt Augsburg stellen müssen.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Wahlberechtigung von Deutschen im Ausland.