Europa-Wahlen. Quelle: EUROPE-DIRECT-Informationszentrum

Europawahl 2024

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat als Wahltermin in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024, bestimmt. Erstmals dürfen in diesem Jahr bei der Europawahl Personen ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben.

Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab Montag, 6. Mai 2024, versandt und müssen bis spätestens Samstag, 18. Mai zugestellt sein. Wahlbenachrichtigung nicht erhalten?

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Für die Europawahl am 9. Juni 2024 sucht die Stadt Augsburg noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Interessierte können sich über das folgende Formular anmelden:

Wahlhelferin/Wahlhelfer; Anmeldung

FAQs (Häufig gestellte Fragen)

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Unionsbürger und Unionsbürgerinnen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger müssen zusätzlich einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen oder bereits für eine frühere Europawahl gestellt haben.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Augsburg am Stichtag (28. April 2024) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Europawahl in das Wählerverzeichnis der Stadt Augsburg eingetragen.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wer bisher nicht im Wahlregister eingetragen war, muss das Formular zur Eintragung ins Wählerverzeichnis der Stadt Augsburg bis spätestens zum 19. Mai 2024 eingereicht haben.

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Wahlberechtigung von Deutschen im Ausland.

Mehr Informationen für Wählende finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleitung


Wer wird gewählt?

Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt.
Mit dem Kreuz auf dem Wahlzettel wird eine politische Partei oder eine politische Vereinigung gewählt. Allerdings werden keine bestimmten Kandidaten oder Kandidatinnen der Partei gewählt, sondern eine Wahlliste.

Je nach Anzahl der Stimmen für die einzelnen Listen erfolgt die Entsendung ins Europäische Parlament nach der Reihenfolge der Namen auf den Wahllisten: Je mehr Stimmen, desto mehr Personen können in das Europäische Parlament entsendet werden.


Kann ich jetzt schon ohne meine Wahlberechtigung mit Personalausweis meine Briefwahlunterlagen in einem Bürgerbüro abholen und auch dort direkt abgeben? Oder benötige ich grundsätzlich meine Wahlbenachrichtigung?

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist auch ohne die Wahlbenachrichtigung möglich, zwingend erforderlich ist jedoch ein gültiges Ausweisdokument. Die sofortige Aushändigung der Briefwahlunterlagen, verbunden mit der Möglichkeit zu wählen, ist nur im Bürgerbüro Stadtmitte möglich.


Ich habe meine Wahlbenachrichtigung nicht erhalten oder verloren. Wohin kann ich mich wenden?

Wer bis Samstag, 18. Mai, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat oder seine Benachrichtigung verloren hat, kann eine neue Wahlbenachrichtigung anfordern.

  • Telefonisch unter der Rufnummer 0821 324-1950
  • Per Kontaktformular (folgt in Kürze)
  • Per Mail an wahlen@augsburg.de

Wie und bis wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?

Stimmberechtigte können die Briefwahlunterlagen wie folgt beantragen:

  • Über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
  • Über das Bürgerserviceportal
  • Persönlich im Bürgerbüro Stadtmitte.
    In den Bürgerbüros Haunstetten, Kriegshaber, Lechhausen und Hochzoll ist die Ausstellung von Briefwahlunterlagen nicht möglich.
  • Per Post, Fax oder Mail: Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig ausfüllen und in einem frankierten Umschlag an die Stadt Augsburg, Bürgeramt -Wahlen-, An der Blauen Kappe 18, 86152 Augsburg senden oder an die Fax-Nr. 0821 324-3507 senden oder eingescannt an briefwahl@augsburg.de senden. 

Die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis 6. Juni um 12 Uhr mittags möglich.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Briefwahlunterlagen nur bis einschließlich 6. Juni in die Post-Briefkästen eingeworfen werden sollten. Am Verwaltungsgebäude an der Blauen Kappe können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag, 9. Juni, bis spätestens 18 Uhr eingeworfen werden.

Das Wahlamt ist unter der Telefonnummer 0821 324-1950 erreichbar.


Bis wann kann ich meine Briefwahlunterlagen abgeben?

Werfen Sie Ihre Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig ein. In die Briefkästen der Deutschen Post spätestens bis einschließlich Donnerstag 6. Juni. Am Verwaltungsgebäude an der Blauen Kappe können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag, 9. Juni, bis spätestens 18 Uhr eingeworfen werden.


Ich bin am Wahltag oder auch schon zuvor krank. Kann eine Person mit einer Vollmacht Briefwahlunterlagen für mich abholen?

Die Wählerin/ der Wähler kann eine Person mit der Abholung der Briefwahlunterlagen bevollmächtigen, zusammen mit einem Original-Ausweisdokument.

Wahlschein-Anträge werden von der Gemeinde nur bis zum Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr entgegengenommen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist die Beantragung auch noch bis zum Wahltag, 9. Juni, 15 Uhr, möglich. In diesem Fall ist ein ärztliches Attest über die plötzlich auftretende Erkrankung oder ein Einweisungsbeleg in ein Krankenhaus vorzulegen.

Wer für eine andere Person einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht der/des Stimmberechtigten vorlegen.


In welches Wahllokal kann ich gehen?

In welchem Wahllokal Sie wählen können, steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Alternativ finden Sie dieses auch über den  Wahllokalfinder.

Wer in einem anderen Wahllokal wählen möchte, muss einen Wahlschein beantragen.
 


Wo finde ich barrierefreie Wahllokale?


Was muss ich ins Wahllokal mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit.


Wahllokalfinder

Durch einen Klick auf das Bild starten Sie die Adressauskunft der Stadt Augsburg, über die Sie Ihr Wahllokal finden:

Ein Klick auf das Bild startet die Adressauskunft der Stadt Augsburg auf ArcGIS Online. Erfahren Sie hier, was das für den Schutz Ihrer persönlichen Daten bedeutet.


Informationen für Erstwählerinnen und Erstwähler:

Erstmals dürfen bei der Europawahl 2024 Jugendliche ab 16 Jahren wählen. Das bedeutet, dass seit der letzten Europawahl, die 2019 stattfand, in diesem Jahr sieben Jahrgänge zum ersten Mal an der Europawahl teilnehmen können werden.

In Augsburg sind dies rund 16.000 Erstwählerinnen und Erstwähler zwischen 16 und 22 Jahren.

Speziell für junge Wählende gibt es in Augsburg einige Veranstaltungen und Informationsangebote:


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Wählen nicht vergessen!

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Weitere Informationen: