Augsburger Kitas führen PCR-Pooltests ab dem 15. Dezember ein – verbindliche Testnachweispflicht gilt ab dem 10. Januar 2022

Für alle angemeldeten Kitas in Augsburg starten ab dem 15. Dezember 2022 die PCR-Pooltests. Die Stadt Augsburg nimmt dabei als erste Kommune Bayerns eine Vorreiterrolle ein.

PCR-Tests sind der Goldstandard unter den Tests, da sie sehr zuverlässig in der Diagnose sind. Wer als Kita im neuen Jahr mit dabei sein möchte, wendet sich an seinen Träger.

Der PCR-Pooltest gilt für alle Kinder, deren Familien im Vorfeld das Einverständnis dazu abgegeben haben. Von der Krippe bis zum Kindergarten können alle Kinder mitmachen.

An den beiden Kitas, städtische Kita Reischlestraße sowie Montessori-Kinderhaus, wurde die Methode schon seit Anfang November getestet. Die Erfahrungen dieser Kitas wurden integriert, die Rückmeldungen waren sehr positiv.

Die Kitas, die daran teilnehmen, müssen mit ihren Kindern zweimal den PCR-Pooltest machen und ab dem 10. Januar 2022 zusätzlich immer montags einen Schnelltest.


Freistaat Bayern führt allgemeine Testnachweispflicht für alle Kita-Kinder ab dem 10. Januar 2022 ein

Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung dürfen ihre Krippe oder ihren Kindergarten nur noch betreten, wenn sie einen Testnachweis bringen.

So kann der Nachweis erbracht werden

Die Familien bzw. Personensorgeberechtigten müssen glaubhaft versichern, dass sie mit ihrem Kind einen Selbsttest auf das Coronavirus durchgeführt haben, der ein negatives Ergebnis aufzeigt. Dreimal die Woche muss dieser durchgeführt werden. Der Freistaat Bayern stellt dazu Berechtigungsscheine zur Verfügung.

Der Nachweis kann auch mit einem PoC-Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist. Entweder in Apotheken oder an örtlichen Teststellen sind diese erhältlich.

Oder mit einem PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese werden bei den bekannten Symptomen in den Arztpraxen durchgeführt.

Oder Ihre Kita nimmt am PCR-Pooltest teil.


FAQ zur Anwendung der PCR-Pooltests (Lolli-Tests)

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den PCR-Pooltests in den Augsburger Kitas auf einen Blick.

1. Warum gibt es Pool-Tests in der Kita? 

Da der Freistaat Bayern nun Pool-Tests in Kitas bezahlt, bietet die Stadt Augsburg diese freiwilligen Tests nun auch in Kitas an. Durch die Pool-Tests wollen wir versuchen, eine höhere Planungssicherheit zu schaffen, den Kita-Betrieb aufrecht zu erhalten, das Risiko einer Corona-Infektion (auch für das Kita-Personal) besser einschätzen zu können und mögliche Infektionsketten früher zu unterbrechen.  

2. Warum jetzt PCR-Tests? 

PCR-Tests sind wesentlich empfindlicher und dadurch sicherer als Antigen-Schnelltests, besonders bei symptomfreien Verläufen, die unter kleinen Kindern weit verbreitet sind, zudem ist die Abstrichentnahme einfacher und angenehmer als bei Nasenbohrer-Tests.  

3. Was ist ein PCR-Lolli-Pool-Test? 

PCR Tests gelten als „Gold-Standard“ unter den Tests, da sie sehr zuverlässig in der Diagnose sind.  Da diese Tests aber hochempfindlich sind, können auch mehrere Personen gleichzeitig getestet werden, was die Kosten erheblich senkt und die Laborkapazitäten schont. Dazu werden mehrere Einzelproben vermischt, dem so genannten Pool. Dieser Pool wird im PCR-Gerät wie eine Einzelprobe ausgewertet. Ist diese negativ, heißt das, dass alle Proben in dem Pool negativ sind. Ist der Pool positiv, wird jede Probe noch einmal einzeln ausgewertet, damit die infizierte(n) Person(en) gefunden werden. Das PCR-Pooling ist seit September 2021 auch der Standard-Corona-Test in bayerischen Grund- und Förderschulen.     

4.  Ab wann und für wen gilt das neue Testverfahren?

Ab dem 15.12.2021 wird das neue Verfahren für angemeldeten Kitas in Augsburg starten. Die angemeldeten Kitas können auch später starten, wenn sie mehr Vorbereitungszeit benötigen.

Wer auch im neuen Jahr mit dabei sein möchte, kann sich über seinen Träger bei der Stadt Augsburg melden.

Der PCR-Pooltest gilt für alle Kinder, deren Familien im Vorfeld das Einverständnis dazu abgegeben haben. Von der Krippe bis zum Kindergarten können alle Kinder mitmachen.

An zwei Kitas in Augsburg wurde die Methode schon seit Anfang November getestet. Die Erfahrungen der Kitas wurden nun mit eingebaut. Die Rückmeldungen waren sehr positiv.

5. Wie läuft der PCR-Pool-Test bzw. die Lolli-Tests in der Kita ab?

Die Kitas, die daran teilnehmen, machen mit ihren Kindern zweimal wöchentlich den PCR-Pooltest. Ab 10.01.2022 wird zusätzlich immer montags ein Schnelltest durchgeführt.

Für die PCR-Pooltests lutschen die Kinder morgens unter Aufsicht des pädagogischen Personals zwei Stäbchen.  

Jede Kindergartengruppe entscheidet für sich, wie die Kinder getestet werden und wie die Umsetzung am pädagogisch sinnvollsten ist: Es besteht etwa die Möglichkeit, im Morgenkreis gemeinsam zu testen, oder dass Erzieher:innen auf die Kinder einzeln zugehen und ihnen die Stäbchen reichen.

Zwischen 10 und 12 Uhr holt ein Fahrer des Labors ArminLab GmbH die Proben ab und fährt sie ins Labor. Dort wird ein Röhrchensatz im Pool-Verfahren ausgewertet, das Ergebnis steht noch am Abend fest und wird an die Leitung der Einrichtung u. den Eltern übermittelt.

Sollte der Pool positiv sein, wird der zweite Stäbchensatz untersucht. Sobald feststeht, wer infiziert ist, informiert das Labor das Gesundheitsamt und auch die Kinderhausleitung, sofort die betroffenen Personen kontaktiert. Die Probenstäbchen werden nach Abschluss der Pool-Analyse vernichtet. 

6. Warum müssen zwei Stäbchen gelutscht werden? 

Ein Stäbchen wird für den Pool verwendet, eines ist bei einer eventuellen Auflösung als Rückstellprobe. Durch das Zwei-Stäbchen-Prinzip kann das Labor schneller im Falle eines positiven Pools diesen auflösen und den positiven Einzelfall feststellen.

7. Was geschieht nach dem Test? 

Das negative Testergebnis wird der Kita-Leitung und den Eltern mitgeteilt.

Bei einem positiven Testergebnis verständigt das Labor sofort das Gesundheitsamt und die Kitaeinrichtung, die auch die positiv getestete Person oder die Familie informiert, die sich sofort in Quarantäne begibt.  

Kinder mit negativer Rückstellprobe dürfen die Einrichtung wieder besuchen.

Die negativ getesteten Kinder dürfen, bis das Gesundheitsamt das weitere Prozedere festgelegt hat, am nächsten Tag wieder in die Kita gehen. 

8. Muss man mitmachen? 
Nein, die Teilnahme ist aktuell freiwillig, allerdings macht die Strategie mehr Sinn, wenn sich möglichst viele Kinder/Personal aus den Gruppen daran beteiligen – auch geimpftes Personal darf mitmachen, wodurch das Risiko minimiert wird, dass durch einen Impfdurchbruch Menschen in der Kindertageseinrichtung angesteckt werden können. 

9. Gilt das negative Testergebnis für Kinder über 6 auch als Nachweis, um etwa ins Ausland zu reisen? 
Nein, es gilt nur in der Kita. Es werden in der Kita keine Testzeugnisse ausgestellt. Um den Status „getestet“ zu bekommen, muss ein Einzel-Test bei einem Arzt oder im Testzentrum durchgeführt worden sein. 

10. Was passiert mit den personenbezogenen Daten?

Höchste Datenschutzstandards

Alle persönlichen Daten werden streng weisungsgebunden verarbeitet. Das bedeutet, sie werden ausschließlich zur Zuordnung der Proben, sowie für die Ergebniszustellung verwendet und zu keiner Zeit an Dritte weitergegeben.

Hierzu liegen die Daten abgeschottet auf zertifizierten und ausfallsicheren Servern in

Frankfurt. Nicht einmal das Labor hat hierauf Zugriff. Nur im Falle eines positiven Ergebnisses werden die erforderlichen Daten an das Labor weitergegeben, damit dort die gesetzlichen Meldepflichten an das RKI erfüllt werden können.

11. Was hat es mit der allgemeinen Testpflicht auf sich und wann startet sie?

Ab dem 10.01.2022 hat der Freistaat Bayern eine allgemeine Testnachweispflicht für alle Kinder in den Kitas ausgerufen. Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr dürfen ihre Krippe oder ihren Kindergarten nur noch betreten, wenn sie einen Testnachweis erbringen.

So kann der Nachweis erbracht werden:

Die Familien bzw. Personensorgeberechtigten müssen glaubhaft versichern, dass sie mit ihrem Kind einen Selbsttest auf das Coronavirus durchgeführt haben, der ein negatives Ergebnis aufzeigt. Dreimal die Woche muss dieser durchgeführt werden. Der Freistaat Bayern stellt dazu Berechtigungsscheine zur Verfügung.

Der Nachweis kann auch

  • mit einem PoC-Antigen-Schnelltest erbracht werden, der nicht älter als 24 Stunden ist. Diese sind entweder in Apotheken oder an örtlichen Teststellen erhältlich.
  • oder mit einem PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese werden bei den bekannten Symptomen in den Arztpraxen durchgeführt.
  • oder Ihre Kita nimmt am PCR-Pooltest teil.